So sind zum Beispiel für Bäder spezielle Schutzmaßnahmen nach VDE-0100/Teil 701 vorgeschrieben. Um diese elektrische Sicherheit dauerhaft zu garantieren, besteht lt. DIN VDE-105-100 seit dem 1. Oktober 1997 die Prüfpflicht für elektrische Anlagen (auch in Wohnungen).
Mit dem E-CHECK werden gefährliche Mängel erkannt und somit rechtzeitig beseitigt. |